Stahldesign

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Allgemeine Geschäftsbedigungen

§1 Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Verträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung, selbst wenn eine Bezugnahme künftig im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgen sollte. Mit Auftragserteilung werden die Bedingungen Vertragsgegenstand.  Dies gilt auch, wenn unsererseits die vertraglich geschuldete Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bestellbedingungen vorbehaltlos ausgeführt wird. Eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird grundsätzlich widersprochen. Diese werden nicht Vertragsgegenstand, außer wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Annahme

1.  Unsere Angebote sind freibleibend und gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Technische Änderungen und Preisänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns jederzeit vor. Preissicherheit gewähren wir für 6 Wochen.

2.  Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden (Auftrag/Bestellung) schriftlich annehmen. Dies gilt auch für Ergänzungen, Nebenabreden, Erklärungen oder Beratungen zu diesem Vertrag.

3.  Wir sind berechtigt, eingehende Aufträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

4.  Muster, Illustrationen, Zeichnungen, Kataloge, Beschreibungen und sonstige Angaben, die als ungefähre Richtwerte des Bestellers dienen, sind nicht bindend. Wesentliche Eigenschaften und Merkmale der Produkte bleiben unverändert.

§ 3 Preise

1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise beziehen sich auf den jeweils abgebildeten bzw. beschriebenen Artikel. Sie gelten ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

2. Verpackungen werden mit Ausnahme von Glasgestellen nicht zurückgenommen.

3. Die Preise gelten ab Werk (ohne Lieferung), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Vereinbarte Frachtpreise gelten nur für die jeweils angegebene Lieferadresse.

§ 4 Auftragsabwicklung

Wir führen kein Fertiglager, so dass jeder Auftrag speziell für den Kunden gefertigt wird. Aus diesem Grund sind unsere Waren vom Widerrufs- und Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Der Kunde erhält für jeden Auftrag innerhalb weniger Tage eine Auftragsbestätigung. Der Kunde ist zu sofortigen Prüfung unserer Auftragsbestätigung verpflichtet. Etwaige Abweichungen zum Auftrag/Bestellung bzw. Änderungen müssen innerhalb von 2 Tagen nach Versand der Auftragsbestätigung gemeldet werden. Spätere Änderungen können nicht mehr akzeptiert werden, da gleichzeitig unsere Materialbestellung bei den Lieferanten bzw. die kundenspezifische Fertigung erfolgt. Die technischen Zeichnungen zur Fertigungsfreigabe und Glasbestellung erhält der Kunde ca. 5 Arbeitstage nach Bestellung. Maß- und Ausführungsänderungen können dann nur noch gegen eine entsprechende Kostenübernahme vorgenommen werden. Falsch bestellte Produkte müssen zum vollen Preis abgenommen werden. Falls Sie nach 8 Tagen noch keine Auftragsbestätigung erhalten haben, fragen Sie bitte bei unserer Auftragsabwicklung nach.

§ 5 Zahlung

1. Sofern keine anderen Liefer- und Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, gilt Zahlung vor Lieferung/Abholung.

2. Wir sind berechtigt, in angemessenen Umfang Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn Teilleistungen erbracht wurden.

3. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fällig. Verzug tritt ohne Mahnung ein. Wir sind bei Verzug ermächtigt, weitere Lieferungen fristlos einzustellen.

4. Mit Ansprüchen gegen uns kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

5. Etwa vereinbarte Skonti entfallen, wenn bei Eingang des Skonto begünstigten Rechnungsbetrages noch andere fällige Rechnungen von uns offenstehen.

6. Alle unsere Ansprüche werden sofort fällig bei Zahlungseinstellung und bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis Zahlung oder Sicherheit seitens des Kunden geleistet ist.

§ 6 Lieferung

1. Wünsche des Kunden hinsichtlich des Liefertermins werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nicht verbindlich. Bei der Produktion kann es zu  Ausfällen während der Fertigung kommen, z.B. durch Glasbruch, Farbfehler, Maschinenausfall, verspätete oder falsche Anlieferung durch Vorlieferanten. Die Lieferfrist verändert sich dadurch angemessen.
Eine etwa vereinbarte Lieferfrist beginnt erst nach Erhalt der freigegebenen technischen Zeichnungen und setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

2. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen zu erbringen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

3. Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist nur möglich, wenn der Kunde uns schriftlich darauf hingewiesen und aufgefordert hat, innerhalb von drei weiteren Wochen die Lieferung zu erbringen.

4. Für den Fall außergewöhnlicher Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer schuldloser Verzögerungen haben wir eine Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Bei einer hierauf beruhenden Überschreitung der Termine um mehr als zwei Wochen sind beide Parteien berechtigt entschädigungslos vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.

5. Schadenersatz wegen unterlassener oder verspäteter Lieferung haben wir nur zu leisten, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit unseres Unternehmens oder unseres Erfüllungsgehilfen beruht. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch ist auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

6. Sollte trotz vereinbarter Termin-Anlieferung vor Ort keiner anwesend sein, um die Ware entgegen zu nehmen, sind die Kosten für eine erneute Anlieferung vom Kunden zu tragen.

7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.

8. Zur Nachlieferung von bereits gelieferten Produkten sind wir nicht verpflichtet, insbesondere wenn diese aus dem Verkaufsprogramm entfallen sind.

§ 7 Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Sendung an den Käufer über. Bei Anlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen oder mit Fahrzeugen des Lieferwerks gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn auf dem Wagen zur Verfügung gestellt wird.

2. Das Abladen ist vom Kunden zu besorgen, erforderliche Abladevorrichtungen oder Arbeitskräfte sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen.

3. Macht eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung der Auslieferung die Einlagerung der Ware bei uns erforderlich, geschieht die Einlagerung auf Gefahr des Kunden und gegebenenfalls gegen Kostenverrechnung.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

1.  Gewähleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Alle Angaben, Übereignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische und rechtliche Beratung erfolgen nach bestem Wissen und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen.

2.  Offensichtliche Mängel einschließlich Fehlmengen oder Falschlieferungen sind bei Erhalt der Lieferung auf dem Lieferschein schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.Ausführungsfehler (abweichend zur Auftragsbestätigung) müssen schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 6 Tagen nach Auslieferung und vor allem vor Einbau erfolgen. Nachbesserungen nach Montage sind evtl. mit hohen Zusatzkosten verbunden, welche nicht in unserer Garantieleistung enthalten sind. Versteckte Mängel sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen und zwar möglichst innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung, spätestens aber bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist von 6 Monaten. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge bessern wir kostenlos nach oderliefern nach unserer Wahl Ersatz. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Kosten für Ein- und Ausbau bzw. Montageleistungen werden nur dann übernommen, wenn die Montage beim Hauptauftrag Vertragsbestandteil war. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

3. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.

4. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten und Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Auch für den Zuschnitt und die Bearbeitung gelten die branchenüblichen Toleranzen.

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

6. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien werden in Abstimmung mit uns verarbeitet (u. a. bei Lohnaufträgen). Eine Gewähr für evtl. Fertigungs- oder Transportschäden können wir nicht übernehmen. Dieser geht zu Lasten des Kunden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

7. Bei einer Lieferung in einer Holzkiste, muss die Verpackung bis zur Klärung einer eventuellen Reklamation aufbewahrt werden, um eine Rücklieferung zu ermöglichen.

8. Falls nichts anderes angegeben beträgt die Garantie 2 Jahre. Auf Elektroartikel und elektrische Bauteile 6 Monate

9. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden durch unsachgemäßen Einbau, unterlassene Pflege und Wartung, unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung, fahrlässige oder mutwillige Zerstörung, mechanische Beschädigungen durch unsachgemäßen Transport oder Montage, äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Salze, Laugen, Säuren, anormale Umwelteinflüsse, höhere Gewalt.

10. In Gewährleistungsfällen sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten an den Kunden abzutreten und uns so von unserer Gewährleistungspflicht zu befreien; unsere Gewährleistungspflicht lebt jedoch wieder auf, wenn die Inanspruchnahme gegen unsere Lieferanten nicht durchsetzbar ist, wobei es der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht bedarf.

11. Unberechtigte Reklamationen, die bei uns Kosten verursachen, werden von uns an den Käufer in Rechnung gestellt.

12. Mängelbeseitigung während der Garantiezeit  verlängert die Garantie nicht und lässtdiese nicht, auch nicht teilweise, neu beginnen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent sowie Wechselforderungen), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und sein Unternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.

2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit)eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)eigentum des Kunden an den einheitlichen Sachen wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen des Kontokorrents) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hingewiesen und hat uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 10 anzuwendendes Recht

Die Vertragsbeziehungen unterliegen unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Rosenheim. Erfüllungsort ist Rosenheim.

§ 11 Rechtsvorbehalt

1. Soweit zwingende Rechtsvorschriften einzelnen Klauseln dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen entgegenstehen, treten diejenigen Vorschriften anstelle der unwirksamen Klauseln, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommen. Die anderen Punkte in unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen bleiben hiervon unberührt.

2. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages, die bis zum Vertragsabschluss vorgenommen werden, bedürfen der Schriftform. Erklärungen einzelner Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§ 12 Datenschutz

Es gilt unsere separate Datenschutzerklärung. Diese wird auf Anforderung zugeschickt bzw. kann auf unserer Internet-Seite www.imb-vertrieb.de eingesehen werden.

§ 13 Haftungsausschluss und Urheberrecht

Haftungsansprüche gegen die IMB Vertriebs GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. Zeichnungen oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen bzw. Zeichnungen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der IMB Vertriebs GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote, Planungsentwürfe und bereitgestellten Informationen sind freibleibend und unverbindlich und ersetzen keine Bauplanung. Insbesondere sind angrenzende Bauteile, sowie Nebengewerke nur schematische Darstellungen, für deren Korrektheit die IMB Vertriebs GmbH keine Gewähr übernimmt. Soweit eine Weitergabe oder Verteilung nicht ausschließlich zu internen Zwecken des beabsichtigten Empfängers geschieht, wird jede Weitergabe, Verteilung oder sonstige Kopierung untersagt. Beigefügte Zeichnungsunterlagen und Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Vervielfältigung, Mitteilung oder Überlassung an Dritte, sowie die Verwertung ohne unser Einverständnis ist untersagt und gemäß Paragraph 106ff.UrhG und Paragraph 18 UWG strafbar.